Lesch Kanzleipartner GmbH Mitarbeitergewinnung für Kanzleien

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 02.11.2023

– für Geschäftskunden –


der Firma Lesch Kanzleipartner GmbH – nachfolgend „Lesch Kanzleipartner GmbH“ und/oder „wir“, „uns“ – Vahrenwalderstraße 7, 30165 Hannover, vertreten durch den Geschäftsführer David Lesch. Handelsregister: Amtsgericht Hannover, HRB XXXXX. USt-IdNr.: DE342082380.


1. Anwendungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ genannt), im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Personalvermittlung, Mitarbeitergewinnung, Headhunting. 

1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte gleicher Art (Personalvermittlung, Mitarbeitergewinnung, Headhunting) auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäfts-, Einkaufs-, Liefer- oder sonstigen Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Derartige Bedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum verwendet wird, erfolgt dies allein aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung, gemeint sind stehts alle Geschlechter. 

2. Leistungen

2.1. Lesch Kanzleipartner ist spezialisiert auf Digitales Headhunting.

2.2. Wir recherchieren nach Kundenvorgaben stellen- oder projektbezogen Kandidaten und übermitteln deren Kontaktdaten und Bewerbungsunterlagen an den Kunden.

2.3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, tritt die Lesch Kanzleipartner GmbH im Außenverhältnis ausschließlich im eigenen Namen auf.

2.4. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den nachfolgenden Regelungen sowie den individuellen Absprachen zwischen uns und dem Kunden. Im Übrigen steht uns in Bezug auf die Inhalte eines mit dem Kunden eingegangenen Dienstleistungsvertrages ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

2.5. Eine Zusammenfassung der Anforderungen, denen der jeweilige Kandidat entsprechen soll, wird im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung festgehalten. Diese Anforderungsübersicht ist jeweils die Grundlage für die Suche nach zu übermittelnden Kandidaten.

2.6. Wir werden nach bestem Wissen und Gewissen Kandidaten für den Auftraggeber auf Basis dieser schriftlichen Anforderungen zu suchen. Um solche Kandidaten auszufiltern, nutzen wir die von den Kandidaten übermittelten Bewerbungsunterlagen und ggfs. das persönliche Gespräch mit dem Kandidaten. Für deren Richtigkeit übernehmen wir ausdrücklich keine Gewähr. Macht der Kandidat in den an uns übersandten Unterlagen oder im Vorstellungsgespräch falsche Angaben, steht es uns frei, den Kandidaten zu den übersandten Kandidaten zu zählen. 

2.7. Unsere Tätigkeit entbindet den Auftraggeber nicht von der Prüfung der Eignung des Kandidaten. Dies gilt ebenso für von Kandidaten behauptete Abschlüsse und sonstige Qualifikationen, die von uns nicht auf Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden.

2.8. Bei der Suche nach geeigneten Kandidaten gilt ausschließlich die in dem Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung dokumentierte Anforderungsübersicht. Falls ein Kandidat, der von uns übermittelt wird, von dem Kunden zu einem Vorstellungstermin eingeladen wird, zählt dieser immer zu den erfolgreich übermittelten Kandidaten, auch wenn er die Anforderungsübersicht nicht komplett erfüllt. 

2.9. Wir werden die Kandidatensuche und die Kandidatenauswahl für alle Kandidaten unter gleichen Bedingungen und unter Einhaltung der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durchführen.

2.10. Wir behalten uns vor, uns zur Ausführung von Aufträgen fachkundiger Dritter zu bedienen, welche zur Vertraulichkeit verpflichtet werden. Personenbezogene Daten werden von den Dritten ausschließlich in unserem Auftrag und auf Grundlage einer entsprechenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung verarbeitet.

2.11. Soweit mit dem Kunden keine Erfolgsgarantie vereinbart wurde, schulden wir keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg, es handelt sich bei unseren Leistungen um eine Dienstleistung.

2.12. Die vertraglich zugesagten Leistungen werden grundsätzlich erst ab Abschluss des Vertrages bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit geschuldet.


3. Erfolgsgarantie

3.1. Wir bieten unseren Kunden bei ausgewählten Angeboten eine Erfolgsgarantie. Bei allen Angeboten, für die unsere Erfolgsgarantie gilt, ist dies ausdrücklich auf den Angebotsseiten und/oder im Angebot und/oder Auftragsbestätigung vermerkt.

3.2. Wurde die Erfolgsgarantie vereinbart, gilt das folgende: 

3.2.1. Wir garantieren, dass wir dem Kunden eine vereinbarte Anzahl von Kandidaten innerhalb einer vereinbarten Frist übermitteln werden. 

3.2.2. Die genaue Anzahl der von uns an den Kunden zu übermittelnden Kandidaten sowie die hierfür vereinbarte Frist ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Ist dort keine Frist vermerkt, so gilt ein Zeitraum von zwölf Wochen seit Auftragserteilung (es gelten die zusätzlichen Regeln zum Verzug aus diesen Geschäftsbedingungen). Ist dort keine Anzahl von Kandidaten vermerkt, so gilt ein zu übermittelnder Kandidat als vereinbart.

3.2.3. Ein Kandidat gilt als übermittelter Kandidat, wenn wir dem Kunden in Text- oder Schriftform einen Lebenslauf des Kandidaten zur Verfügung stellen. 

3.2.4. Wir garantieren, dass alle übermittelten Kandidaten zum Zeitpunkt der Übermittlung dem Kunden präsentiert werden wollen. Zieht ein Kandidat später seine Bewerbung zurück, wird er dennoch zu den übermittelten Kandidaten gezählt. 

3.2.5. Ob der Kunde die übermittelten Kandidaten zu einem Vorstellungsgespräch einlädt oder kontaktiert, liegt vollständig in der Entscheidungsgewalt des Kunden. 


4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, die den Vermittlungsauftrag betreffenden Unterlagen, insbesondere eine kurze Zusammenfassung der Anforderungen an die zu besetzende Stelle (Anforderungsübersicht), rechtzeitig und vollständig einzureichen und uns über alle Vorgänge und Sachverhalte zu informieren, die für die Stellenbesetzung wichtig sind.

4.2. Die Entscheidung, wie mit den Bewerbungen der übermittelten Kandidaten verfahren wird, obliegt allein dem Kunden. Er entscheidet eigenverantwortlich über eine Kontaktaufnahme zu dem Kandidaten, die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch oder die Einstellung. 

4.3. Es obliegt dem Kunden, die tatsächliche Eignung des Kandidaten für die zu besetzende Stelle zu prüfen. 

4.4. Im Falle der Vereinbarung eines Vermittlungshonorars hat der Kunde uns unverzüglich über den Abschluss eines Arbeitsvertrags, freien Mitarbeitervertrag oder eine vergleichbare vertragliche Vereinbarung mit einem von uns übermittelten Kandidaten zu informieren. Gleiches gilt, wenn der von uns übermittelter Kandidat einen solchen Vertrag einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen abschließt.


5. Angebote und Vertragsschluss

5.1. Angaben zu unseren Produkten, Leistungen, Lieferfristen und Preisen im Internet, in Anzeigen, Prospekten und sonstigen öffentlichen Kommunikationsmitteln sind freibleibend und dienen nur der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Etwas anderes gilt nur, sofern ausdrücklich ein verbindliches Angebot erfolgt. 

5.2. Unsere Angebote sind, soweit dort nicht anders angegeben, innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Angebots beim Kunden, längstens aber innerhalb von sechs Werktagen ab Angebotsdatum anzunehmen. Annahmen, die nach Ablauf der Annahmefrist bei uns eingehen, können von uns als neue Bestellung angenommen werden. 

5.3. Der Kunde ist 10 Werktage ab Eingang seiner Bestellung bei uns, längstens aber 13 Werktage ab Absendung seiner Bestellung an uns, an seine Bestellung gebunden.

5.4. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung des Kunden liegende Vertragsangebot innerhalb der vorbenannten Annahmefristen anzunehmen. Weist der Kunde eine nach Ablauf der genannten Frist erfolgte Bestätigung oder Ausführung der Leistung nicht unverzüglich zurück, so ist der Vertrag gleichwohl zustande gekommen.


6. Preise

6.1. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die von uns angegebenen Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Nettopreis).

6.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde zur Vorkasse verpflichtet. 

6.3. Wird eine Ratenzahlung oder zeitabhängige Vergütung vereinbart, so fällt die erste Rate/zeitanteilige Vergütung unmittelbar mit Vertragsschluss an, weitere Raten oder zeitabhängige Vergütungen sind dann jeweils zum ersten Werktag des nächsten Zeitabschnittes im Voraus fällig (bei einer monatlichen Vergütung zum Beispiel jeweils zum ersten Werktag eines Monats).

6.4. Wurde ein Vermittlungshonorar vereinbart, berechnet sich dieses anteilig (prozentual) nach dem zwischen dem Kunden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmen und dem von uns übermittelten Kandidaten vereinbarten Gesamtjahresbruttogehalt oder einer sonstigen vereinbarten Jahresvergütung (einschließlich variabler Gehaltsbestandteile, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, etc.). Wird der Anspruch auf einen Firmenwagen oder eine sog. car allowance vereinbart, wird dieser im Rahmen der Provision mit einer jährlichen Pauschale von 10.000,- € angerechnet. 


7. Zahlungsbestimmungen 

7.1. Wir akzeptieren die im Angebot / Auftragsbestätigung genannten Zahlungsmethoden. Soweit dort keine Angabe erfolgt, akzeptieren wir Überweisungen auf unser Geschäftskonto sowie Barzahlungen.

7.2. Vereinbarte A-conto und Vorauszahlungen sind zu beachten, ansonsten erfolgt die Leistung auf Rechnung.

7.3. Soweit sich aus dem Angebot / der Auftragsbestätigung keine abweichenden Zahlungsziele ergeben, hat die Zahlung bei Leistung auf Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gewähren wir keine Skonti oder sonstige Nachlässe. 

7.4. Gerät der Kunde nach einer Vereinbarung von Teilzahlungen mit einer Rate mindestens 7 Tage in Rückstand, stellt er seine Zahlungen ein oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.

7.5. Wir sind berechtigt, die Bonität von Kunden mit allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen, nähere Angaben entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Werden uns bei Leistung gegen Rechnung zwischen Vertragsschluss und Leistungserfüllung Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt, die Leistung von einer Vorkasse oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz zu verlangen. 

7.6. Zahlungen werden nach unserer Wahl zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung – insbesondere Mahnkosten – entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

7.7. Im Falle der Vereinbarung einer Vermittlungsprovision und/oder Einrichtungsgebühr gilt folgendes:

7.7.1. Die Einrichtungsgebühr fällt einmalig und unabhängig von dem Umstand an, ob es nachfolgend zu einem Vertragsschluss zwischen dem Kunden und einem Kandidaten kommt. Die Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsschluss sofort fällig. 

7.7.2. Ein vereinbartes Vermittlungshonorar ist fällig, sobald ein Kandidat einen Arbeitsvertrag, freien Mitarbeitervertrag oder eine vergleichbare vertragliche Vereinbarung mit dem Kunden oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen schließt (egal ob Vollzeit, Teilzeit, befristet oder unbefristet). Eine spätere Beendigung des Vertrages lässt das Vermittlungshonorar unberührt, ein Rückerstattungsanspruch besteht nicht.

8. Verzug

8.1. Fristen zur Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden umfassend erbracht wurden und im Falle einer vereinbarten Vorkasse auch nicht, bevor die vereinbarte Vergütung zum vereinbarten Zahlungstermin vollständig durch den Kunden beglichen wurde.

8.2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

8.3. Wir sind berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber uns in Verzug ist. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch uns, sind wir berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall müssen wir uns aber dasjenige anrechnen lassen, was wir an Aufwendungen ersparen oder zu erwerben unterlassen.


9. Beginn und Beendigung des Vertrages

9.1. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht abweichend geregelt, mit Abschluss des Vertrages.

9.2. Wurde eine feste Vertragslaufzeit vereinbart, so ist während dieser Laufzeit eine vorzeitige, ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

9.3. Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen und ohne ausdrückliche Vereinbarung die gesetzlichen Kündigungsfristen. 

9.4. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Verträge zudem als beendet, wenn die vereinbarte Anzahl von Kandidaten an den Kunden übermittelt wurde (gilt nicht bei Vereinbarung einer Mindestanzahl).

9.5. Der Vertrag gilt auch als beendet, wenn der Kunde mit von uns übermittelten Kandidaten Arbeitsverträge abschließt und damit die von dem Kunden zum Vertragsbeginn gemeldeten offenen Stellen vollständig besetzt sind (gilt nur, wenn die Besetzung einer bestimmten Anzahl offener Stellen ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde). 

9.6. In den Fällen der vorzeitigen Beendigung des Vertrages gemäß vorstehender Ziffern 9.4 und 9.5 ist eine vereinbarte einmalige Pauschalvergütung in voller Höhe verdient und angefallen, eine zeitabhängige Vergütung im Umfang der bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit anfallenden Zeit.


10. Haftung

10.1. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den nachfolgenden Regelungen. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen, die über diese Regelungen hinausgehen, bleiben unberührt. Für unsere Ansprüche gegenüber dem Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

10.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir unbeschränkt.

10.3. Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit oder zugesicherten Eigenschaft, im Fall von arglistig verschiedenen Mängeln sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.4. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. 

10.5. Bei Verlust von Daten haften wir nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und gefahrentsprechend regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die regelmäßige Datensicherung Bestandteil, der von uns zu erbringenden Leistungen ist.

10.6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


11. Referenzklausel

11.1. Lesch Kanzleipartner ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durch eine Referenz auf unserer Website und Marketingunterlagen auszuweisen. Wir sind in diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des Kunden sowie das erzielte Arbeitsergebnis unter Angabe der Art und Anzahl der vermittelten Stellen sowie des hierfür aufgewendeten Zeitraums heranzuziehen und auszuweisen. Diese Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende widerrufen werden.

12. Sonstiges

12.1. Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG) und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2. Für alle aus der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten wird unser Geschäftssitz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

12.3. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgt. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

12.4. Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht nicht, es sei denn, die Forderung beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder sie ist rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder entscheidungsreif.

12.5. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder entscheidungsreif ist.

12.6. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.